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Verwaltungsgericht Karlsruhe fällt Urteil

Bürger-Rufauto in Bad Liebenzell teilweise unzulässig

Die Stadt Bad Liebenzell muss das Angebot ihres Bürger-Rufautos einschränken. Einem Urteil des Verwaltunsgerichts Karlsruhe zufolge dürfen die Menschen das Auto nur noch für Fahrten zum oder vom öffentlichen Personennahverkehr nutzen.

Fahrten von Haustür zu Haustür sind dagegen verboten. Das Urteil ist ein Teilerfolg eines Taxiunternehmers, der gegen das Bürger-Rufauto geklagt hatte. Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können Berufung einlegen. Das Bürger-Rufauto in Bad Liebenzell gibt es seit 2013.

Bild: Shutterstock