Verwaltungsgericht Karlsruhe fällt Urteil
Bürger-Rufauto in Bad Liebenzell teilweise unzulässig
Die Stadt Bad Liebenzell muss das Angebot ihres Bürger-Rufautos einschränken. Einem Urteil des Verwaltunsgerichts Karlsruhe zufolge dürfen die Menschen das Auto nur noch für Fahrten zum oder vom öffentlichen Personennahverkehr nutzen.