Befangenheitsanträge im Baden-Badener Betrugsprozess abgelehnt
Im Baden-Badener Betrugsprozess um rund 1,3 Millionen Euro gegen eine Anwältin und ihren Ehemann hat das Landgericht Befangenheitsanträge der Verteidigung abgelehnt.
Im Baden-Badener Betrugsprozess um rund 1,3 Millionen Euro gegen eine Anwältin und ihren Ehemann hat das Landgericht Befangenheitsanträge der Verteidigung abgelehnt.
Nach dem Verlesen der Anklageschrift stellten die Verteidiger neue Befangenheitsanträge gegen die Kammer, über die am 7. Dezember entschieden werden soll. Die Staatsanwaltschaft wirft den
in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten vor, ein betagtes Ehepaar betrogen zu haben, das von Südafrika nach Baden-Baden gezogen war und 2011 eine Vertrauensperson gesucht hatte. Die Frau habe das Vertrauen der Senioren gewonnen und umfangreiche Vollmachten erhalten. Sie soll unter anderem versucht haben, sich mit Hilfe eines zurückdatierten Testaments zur Alleinerbin des inzwischen
gestorbenen Ehepaares machen. Die Angeklagten schweigen bislang zu den Vorwürfen. Der Prozess soll bis Februar 2018 dauern.
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