Rastatt: Tunnel-Havarie hat keine strafrechtlichen Konsequenzen
Die Tunnel-Havarie an der Strecke der Rheintalbahn in Rastatt hat keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Die Tunnel-Havarie an der Strecke der Rheintalbahn in Rastatt hat keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden leitet sie mangels Anfangsverdachts für eine Straftat kein Ermittlungsverfahren ein. Gegen Verantwortliche der Deutschen Bahn und der am Tunnelbau beteiligten Unternehmen hatte es mehrere teils anonyme Strafanzeigen gegeben. Die für den gesamten europäischen Bahnverkehr bedeutsame Nord-Süd- Verbindung war sieben Wochen lang - vom 12. August bis zum 2. Oktober - gesperrt. Damals hatten sich beim Tunnelbau für die Neubaustrecke die Schienen gesenkt, nachdem Wasser und Erdreich eingedrungen waren. Das gesamte Tunnelprojekt soll nach der Havarie im Jahr 2024 und damit zwei Jahre später als ursprünglich geplant fertig sein.
Foto: Deutsche Bahn