Viele hatten ja von Anfang an Zweifel, dass der mutmaßliche Täter ebenfalls erst 15 ist, wie er behauptet. Und jetzt scheinen sich diese Zweifel zu bestätigen...
Mittlerweile liegt ein Gutachten vor, und darin kommt der Sachverständige zu dem Schluss, dass der Beschuldigte vermutlich etwa zwanzig Jahre alt ist und eben nicht 15. Das absolute Mindestalter schätzt der Experte auf 17-einhalb Jahre. Die Ermittler versuchen jetzt weiter, das genaue Alter festzustellen - unter anderem mit Hilfe von Mobilfunkdaten. Sollte der mutmaßliche Täter über 18 sein, kann er für die Tat nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden und das Höchstmaß von 15 Jahren Haft bekommen.
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