Martin Wolff behält sein Amt
Kein Zweifel an der Oberbürgermeisterwahl in Bretten
Die Oberbürgermeisterwahl von Bretten im vergangenen Dezember ist gültig. Zu dieser Einschätzung kommt zumindest das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Die Oberbürgermeisterwahl von Bretten im vergangenen Dezember ist gültig. Zu dieser Einschätzung kommt zumindest das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Das Regierungspräsidium wies den Einspruch eines Bretteners als unbegründet zurück. Der Mann hatte das Wahlergebnis angefochten, weil es angeblich Unregelmäßigkeiten gegeben hatte. Amtsinhaber Martin Wolff hatte die Wahl damals hauchdünn mit nur zwölf Stimmen Vorsprung gewonnen.
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