Das Atomgesetz gibt vor, wie lange deutsche Kernkraftwerke in Betrieb genommen werden dürfen. Auch die dort produzierte Strommenge wird genau festgelegt und darf nicht überschritten werden. Das Kernkraftwerk muss abgeschaltet werden, wenn eines der beiden erreicht ist. Der Reststrom kann allerdings nach der Abschaltung auf eine jüngere Anlage übertragen werden, was in Philippsburg erfolgte. Block 1 des Kernkraftwerks ging 1997 in Betrieb und wurde im Jahr 2011 abgeschaltet. Seit 2017 befindet sich die Anlage im Rückbau. Auch Block 2 soll zeitnah abgestellt werden, damit 2020 der Rückbau der Anlage starten kann.
Bild: Radio Regenbogen