Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage davon aus, dass der Angeschuldigte das Mädchen, das sich Anfang Dezember 2017 von ihm getrennt hatte, gegen 14.50 Uhr am Bahnhof in Kandel gesehen hat, als es in Begleitung von zwei männlichen Jugendlichen aus dem Bus ausstieg. Der Angeschuldigte ging dem Mädchen nach, das zunächst zusammen mit seinen beiden Begleitern einen in der Nähe des späteren Tatorts gelegenen Supermarkt aufsuchte. Auch der Angeschuldigte begab sich in den Supermarkt und erwarb dort zwei Messer, darunter die spätere Tatwaffe. Im Drogeriemarkt er gezielt auf es zu und stach unvermittelt mindestens siebenmal auf sein Opfer ein. Das Mädchen erlag kurze Zeit nach dem Angriff seinen schweren Verletzungen. Todesursächlich war ein Stich im Bereich des Herzens.
Da keine hinreichend gesicherten Erkenntnisse zum tatsächlichen Alter des Angeschuldigten vorlagen, hat die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen zu seinem Alter durchgeführt und u.a. ein medizinisches Gutachten zur Altersbestimmung eingeholt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen nimmt die Staatsanwaltschaft in der Anklage an, dass der Angeschuldigte älter ist als von ihm angegeben und zur Tatzeit mit hoher Wahrscheinlichkeit um die 20, jedenfalls aber über 18 Jahre alt war. Er hat sich nicht zu dem Tatvorwurf geäußert und macht nach wie vor von seinem Schweigerecht Gebrauch. Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.