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Kinderbusse müssen bestimmte Vorgaben erfüllen

Karlsruhe: Krippenwagen in neuen Bahnen teilweise wieder erlaubt

Der Streit um die Mitnahme von Krippenwagen in den Karlsruher Straßenbahnen ist beendet. Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe erlauben unter bestimmten Bedingungen wieder die Mitnahme der sogenannten Kinderbusse.

Die Mitnahmen ist nur in der neuesten Straßenbahngeneration der Verkehrsbetriebe Karlsruhe,  dem NET2012, in festgelegten Abstellbereichen wieder erlaubt. In diesen definierten Bereichen ist ein sicheres Abstellen möglich. Montags bis freitags können Erzieher und Tagesmütter in der Zeit von 9 bis 15 Uhr den Mehrzweckabstellbereich zur Fahrt mit ihren Krippenwagen nutzen – sofern dieser frei ist. Die entsprechenden Türen werden im Außenbereich mit Piktogrammen versehen, um es den Nutzern zu erleichtern. Erlaubt ist ein Krippenwagen mit einer maximalen Länge von 1,75 m und 80 cm Breite pro Abstellbereich. Die Beförderung von Krippenwagen ist bereits in vielen großen ÖPNV-Städten diskutiert worden. Freiburg nimmt die Fahrzeuge nicht mit. Der Rhein-Neckar-Verkehr hatte bei Schulungen demonstriert, was bei Vollbremsungen im schlimmsten Fall passieren kann. Die Mitnahme wird deshalb nur geduldet.

Foto: Verkehrsbetriebe Karlsruhe