Die Geschwindigkeit seines Bretts regelte er mittels Fernbedienung. Die Polizei dämpfte seine Begeisterung. Derart schnelle Longborads sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt. Ohne Zulassung dürfen motorisierte Longboards im öffentlichen Raum nur unterwegs sein, wenn sie höchstens sechs Kilometer schafften. Weil das Herxheimer Brett schneller sei, würde es eigentlich der Zulassungspflicht unterliegen - es könne aber gar nicht zugelassen werden, weil es nicht der Straßenverkehrszulassungsordnung entspreche. Nur daheim oder auf dem Feld hätte der junge Mann laut Sprecher problemlos fahren dürfen. Die Beamten kassierten deshalb das Gefährt und leiteten ein Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
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