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Zur Zeit der Museumsausstellung gilt eine Ausnahme

Karlsruher Schloss darf Baden-Flagge hissen

Während der Ausstellung „Revolution“, darf die Badische Flagge ausnahmsweise auf dem Karlsruher Schloss wehen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte am Dienstag in Stuttgart, er habe dem Museum das überlassen, solange es das nach eigenem Ermessen für pädagogisch sinnvoll halte.

Grundsätzlich aber gelte weiterhin die Flaggenverordnung des Landes. Nach dieser dürfen öffentliche Gebäude im Eigentum des Landes nur mit Fahnen des Landes Baden-Württemberg, Deutschlands und Europas beflaggt werden. Ausnahmen seien bisher nicht vorgesehen, sagte Kretschmann. Allerdings laufe die Verordnung bald aus. Der Regierungschef hält es für möglich, das Regelwerk künftig zu öffnen und Ausnahmen zuzulassen. „Wir sind ja keine Doktrinäre“, sagte der Grünen-Politiker. Im Fall des Badischen Landesmuseums in Karlsruhe gebe es Gründe für eine Ausnahme, die mit der Ausstellung dort zusammenhingen. Das sei ein Sonderfall, in dem es eine gütliche Einigung gegeben habe, sagte Kretschmann. Die Flagge auf dem Schloss wurde zuletzt entfernt, nachdem es eine Beschwerde gegeben hatte.
 
Bild: Badisches Landesmuseum