Durch den immer kleiner werdenden Lebensraum für Wildtiere, dringen Füchse, Wildschweine und CO. immer weiter in die Städte vor. Nicht nur die Mülltonnen voll mit Essensresten und Komposthaufen locken die Tiere an. Mittlerweile stellen immer mehr Menschen für den nächtlichen Besuch Schüsseln mit Katzenfutter vor ihre Türen und sorgen sich liebevoll um die Füchse, die ihnen einen Besuch abstatten.
Fuchs beißt drei Menschen
Doch die lieb gemeinte Geste birgt Gefahren, wurde jetzt durch gleich drei Attacken eines „verhaltensauffälligen Tieres“ deutlich. Ein durch die bereit gestellte Nahrung zutraulich gewordener Fuchs, biss in der vergangenen Woche im Villinger Wohngebiet gleich drei Menschen. Es habe wohl auf die Betroffenen extrem aggressiv reagiert. Was der Grund für sein auffälliges Verhalten ist, ist noch ungeklärt.
Tier wird gejagt
Derzeit ist das Kreisjagdamt aktiv und hat in der Südstadt eine Lebendfalle aufgestellt, in der Hoffnung, das Tier einzufangen und so Klarheit über mögliche Erkrankungen schaffen zu können. Eine Sprecherin des Landratsamtes erklärt, dass die Vermutung bestehe, dass der Fuchs keine Scheu mehr besitze und deshalb bei Bewegungen zupacke. Dass das Tier unter Tollwut leide, sei unwahrscheinlich aber nicht auszuschließen.
Problemsfuchs bislang nicht gefangen
Bisweilen wurde der „Problemfuchs“ noch nicht gefangen. Zwei andere Exemplare, die in die Falle getappt sind, wurden getötet und in das chemische und Veterinäruntersuchungsamt nach Freiburg geschickt, wo die Kadaver auf Krankheiten und Auffälligkeiten untersucht werden.
Ein vom Menschen gemachtes Problem
Das Problem mit den Füchsen gehe, so der Leiter des städtischen Forstamtes Tobias Kühn, ganz und gar von den Menschen aus. Durch die Anfütterung der Stadtfüchse, gewöhnen sich diese schnell an ihr neues Territorium, suchten sich sichere Bauten, beispielsweise unter Garagen und seien nur sehr schwer wieder loszuwerden.
Füttern verboten!
Grundsätzlich ist es verboten Wildtiere zu füttern. Egal ob Enten, Gänse, Tauben oder eben Füchse. Wird ein Fehlverhalten gemeldet, können der Forstamtsleiter und seine Mitarbeiter ein Bußgeld verhängen.