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Ein 27-Jähriger aus Pforzheim wurde heute freigesprochen - nachdem er seinen Kater fast umgebracht hat

Mann aus Pforzheim sticht auf seinen Kater ein und wirft ihn aus dem Fenster

Im April vergangenen Jahres sticht ein Mann mit einem Küchenmesser auf seinen Kater ein und schmeißt ihn aus dem vierten Stock. Heute steht er vor Gericht - das Urteil lautet: Freispruch.

08. April 2017 – ein Mann sticht mit einem 17 Zentimeter langen Brotmesser auf seinen Kater „Fluffy“ ein und schmeißt ihn daraufhin aus einem Fenster im vierten Stock. Glücklicherweise überlebte der schwer verletzte Kater und wurde später im Tierheim registriert.

Das Urteil lautet "Freispruch"

Heute wurde der Angeklagte aus Pforzheim von Richter Patrick Stemler freigesprochen. Im  Zweifel für den Angeklagten – von diesem Gerichtsgrundsatz profitierte der 27-Jährige.  Zwar sei seine Tat zweifelsfrei bewiesen, die Schuldfähigkeit jedoch nicht, da der Angeklagte zum Zeitpunkt des Geschehens unter Drogeneinfluss gestanden habe. 

Er stand unter Drogen

Den Aussagen des Sachverständigers Gunther Essinger zufolge, habe der Mann durch den Missbrauch von unterschiedlichen Substanzen paranoide Erlebnisse sowie psychotische Symptome, die zu einem Gefühl von Bedrohung führten, erlebt. Auch dass der Mann Stimmen gehört habe, wurde vor Gericht berücksichtigt.
 
Der 27-Jährige hat sich nach dem Vorfall vor mehr als einem Jahr direkt von der Polizei in die Psychiatrie einweisen lassen, dort einen freiwilligen Entzug gemacht und laut Richter Stemler sein Leben umgekrempelt.

Will für Verlobte und Tochter sorgen 

Der Angeklagte selbst, kennt die Gründe für sein Abrutschen in den Alkohol- und Drogensumpf. Er sei gerade Vater geworden, habe keinen Freundeskreis gehabt, sei schon längere Zeit arbeitslos gewesen, hatte Geldschulden und sich unter Druck gesetzt gefühlt. Er sagt selbst, dass er nicht mehr er selbst gewesen sei.

Auf seinem Drogentrip habe er den Kater plötzlich als Bedrohung empfunden, hatte das Gefühl, er würde infiziert sein und sein Hals schnüre sich zu. Heute weiß der junge Vater über die Gefahren der Drogen Bescheid, arbeitet wieder, beginnt eine Ausbildung zum Oberflächenlackierer, ist mit der Mutter seiner kleinen Tochter verlobt und möchte für beide sorgen. Er bittet darum, nicht inhaftiert zu werden, um für seine Verlobte und die gemeinsame Tochter sorgen zu können. 

Einzige Strafe: sieben Jahre kein Haustier

Seine Bitte wurde erhört. Der ehemalige Katzenbesitzer darf zwar in den nächsten sieben Jahren kein Haustier besitzen, ansonsten ist er aber ohne Strafe davon gekommen. Die Kosten für das Gerichtsverfahren werden von der Staatskasse übernommen. Hoffen wir, dass so etwas nie wieder vorkommt und der Mann nach dieser Tat zur Besinnung gekommen ist.