Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Mögliche Rechtsfehler werden geprüft

Mordfall Kandel: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Die Staatsanwaltschaft legt Revision gegen das Urteil im Mordfall Mia ein. Das Landgericht in Landau hatte den vermutlich aus Afghanistan stammenden Abdul D. am Montag wegen Mordes und Körperverletzung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

Abdul D. war als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in Deutschland betreut worden. Er gab sein Alter zunächst mit 15 Jahren an. Nach der Tat kamen Zweifel daran auf. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zum Ergebnis, dass er zum Tatzeitpunkt mindestens 17 Jahre und 6 Monate alt, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war. Als Motiv für die Tat hatte die Staatsanwaltschaft Eifersucht und Rache angenommen. Sie ging davon aus, dass Abdul D. seine Ex-Freundin «bestrafen» wollte, weil sie sich von ihm getrennt hatte.

Urteil wird auf mögliche Rechtsfehler geprüft
Zur Anwendung kam Jugendstrafrecht, hier liegt die Höchstgrenze bei zehn Jahren. Die Verteidigung hatte den Richterspruch akzeptiert. Bei einer Revision wird das Urteil auf mögliche Rechtsfehler geprüft. Eine eigene Beweisaufnahme zur Schuld- und Straffrage findet nicht statt. Die Tat hatte bundesweit für großes Entsetzen gesorgt. Der Fall fachte außerdem die Diskussion über die Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen neu an. Rechtspopulistische Gruppen nahmen den Fall zum Anlass, um in Kandel immer wieder gegen die Asylpolitik der Bundesregierung zu protestieren.
 
Foto: Radio Regenbogen