Mann erschossen und Leiche zerstückelt
Es war ein grausiger Fund: Im vergangenen April hatte ein Taucher im Rhein bei Breisach Teile einer Leiche entdeckt.
Es war ein grausiger Fund: Im vergangenen April hatte ein Taucher im Rhein bei Breisach Teile einer Leiche entdeckt.
Der Fund und das Ergebnis der anschließenden rechtsmedizinischen Obduktionen führten zur Gründung der 60 Personen starken Sonderkommission „Rhenus“, die im Anschluss umfangreiche und aufwendige Ermittlungstätigkeiten durchführte.
Am 25. April 2024 stellte sich dann der Tatverdächtige der Polizei und räumte die Tötung des seit dem 23.Dezember 2023 vermissten Mannes ein.
Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen geht davon aus, dass sich die Tat wie folgt ereignet hat:
Der 58-jährige Deutsche soll erstmals am Vorabend von Heiligabend 2023 auf den 38-jährigen Tunesier in einer Unterkunft in der Gemeinde Rickenbach getroffen sein. Hierbei sei es zu verbalen Beleidigungen des Tunesiers gegen den späteren Täter und dessen Familienangehörige gekommen. Im weiteren Verlauf des Abends habe der Angeschuldigte das spätere Opfer in dessen Unterkunft mit einer Schusswaffe aufgesucht. Es soll von Seiten des Tunesiers zu weiteren Beleidigungen gekommen sein und er soll möglicherweise eine Bedrohung geäußert haben. Im weiteren Verlauf soll dann der Angeschuldigte den Mann erschossen haben.
Am nächsten Tag soll der Täter den Leichnam aus der Wohnung gebracht und in einem Waldstück abgelegt haben. Die Leiche habe er ein paar Tage später in einer Kleingartenanlage mit einer Machete in sechs Teile zerlegt, in Maschendrahtzaun eingewickelt und danach an unterschiedlichen Stellen in den Rhein geworfen.
Seit sich der Tatverdächtige im April gestellt hatte, sitzt er in Untersuchungshaft.
Der Angeschuldigte ließ sich umfassend zur Sache ein und macht geltend, er habe eine vom Geschädigten ausgehende Gefahrenlage wahrgenommen und aufgrund einer angenommenen Bedrohungssituation auf diesen geschossen.
Der Angeschuldigte ist bisher nicht vorbestraft. Der Getötete war wiederholt strafrechtlich mit Gewalt- und Betäubungsmitteldelikten in Erscheinung getreten und hatte auch Haftstrafen verbüßt.
Die Ermittlungen in Form von kriminaltechnischen, rechtsmedizinischen und digitalforensischen Untersuchungen konnten den dringenden Tatverdacht bestätigen. Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat nun nach Abschluss der Ermittlungen Anklage wegen des Vorwurfs des Totschlags nach § 212 StGB erhoben.
Das Landgericht Waldshut-Tiengen - Schwurgericht - hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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