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Ein Polizist wurde von Gaffern bei Unfalleinsatz verhöhnt

Respektloses Verhalten: Gaffer in Ludwigshafen behindern Arbeit der Polizei

Nach einem Verkehrsunfall am Sonntagabend in Ludwigshafen haben bis zu 50 Gaffern die Unfallstelle für Polizei und Feuerwehr blockiert. Trotz mehrmaliger Aufforderung ließen sich mehrere Schaulustige die Gelegenheit nicht nehmen, Fotos zu machen und zu filmen und haben dabei die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindert.

Aus bisher ungeklärten Gründen war gegen 18.30 Uhr an einer Kreuzung in Süd ein blauer Mitsubishi mit einer Straßenbahn zusammengestoßen. Nach Angaben der Polizei gab keine Verletzte in der Straßenbahn, jedoch erlitt der 30-jährige Autofahrer mehrere Prellungen. Seine 24-jährige hochschwangere Beifahrerin wurde ins Krankenhaus gebracht. Glücklicherweise überstanden die Frau und ihr ungeborenes Baby den Unfall unversehrt. Der durch den Unfall entstandene Sachschaden liegt Schätzungen zufolge bei mehr als 10.000 Euro.

Direkt nach dem Unfall leisteten bereits einige Passanten Erste Hilfe, als zwei Streifenwagen am Unfallort eintrafen. Doch innerhalb kürzester hatten sich an der vierspurigen Hauptstraße schon eine Vielzahl an Gaffern versammelt, die sich daran machten, die Opfer des Unfalls zu fotografieren und zu filmen, wie Polizeisprecher Michael Baron berichtet.

Auf die zweimalige Unterlassungsaufforderung eines Polizisten reagierten die Sensationslustigen nicht. Schließlich musste der Beamte die Gaffer anschreien, um diese von ihrer Handy-„Unfallaufnahme“ abzubringen, damit die Rettungskräfte ihre Arbeit verrichten konnten.

Doch einige der vom Platz verwiesenen Gaffer zeigten ein erschreckend respektloses Verhalten: Sie lachten und verhöhnten den Beamten. Einige wurden ihm gegenüber sogar aggressiv.

„Das hatte nichts mehr mit normalem Interesse von Menschen zu tun, die zufällig Zeugen eines Unglücks werden. Das war reine Sensationsgier“, berichtet Baron der Rheinpfalz. Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die jene Gaffer identifizieren können. Ihnen drohen hohe Strafen: „Wenn beispielsweise ohne ihre Zustimmung im Internet Bilder von den Unfallbeteiligten veröffentlicht werden, haben sie Anspruch auf Schadensersatz“, stellt der Polizeisprecher die Rechtslage klar.

Des Weiteren verstößt ein solches Verhalten gegen das rheinland-pfälzische Brand- und Katastrophenschutzgesetz: In Situationen wie Unfällen muss den Anweisungen von Einsatzkräften und Notärzten gefolgt werden. „Zuwiderhandlungen können mit bis zu 5000 Euro belegt werden“, erläuterte Baron.