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Urteil im Prozess gefallen

Supermarkt-Messerstecherin muss in Psychiatrie

Die Frau, die eine Sechsjährige im Juli in einem Dossenheimer Supermarkt niedergestochen hat, ist schuldunfähig.

Vergangenen Juli hatte die 38-Jährige Frau ein kleines Mädchen in einem Dossenheimer Supermarkt mit einem Messer attackiert und schwer verletzt. Das Heidelberger Landgericht hat die Täterin nun wegen einer paranoiden Schizophrenie für schuldunfähig erklärt. Die Frau wird in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
 
Obwohl sie das Mädchen nicht kannte, hatte die Täterin ihm ein Gemüsemesser in den Nacken gerammt und es beschuldigt, ihr Leben ruiniert zu haben. Die Sechsjährige konnte in einer Not-OP gerettet werden, leidet aber, laut dem Anwalt, immer noch unter den Folgen der Attacke.
Die Täterin wurde nach der Messer-Attacke in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Der Angriff auf die Sechsjährige war nicht ihre erste Tat. Insgesamt sechs Mal hatte die 38-Jährige unschuldige Menschen angegriffen und verletzt. Wieso sie nicht schon früher eingewiesen wurde, ist noch unklar.