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Heute fiel das Urteil am Mosbacher Landgericht

Apotheken-Automat DocMorris muss schließen

Aus für DocMorris - der Apotheken-Automat in Hüffenhardt muss vorläufig schließen.

Diese Entscheidung verkündete heute das Mosbacher Landgericht, nachdem der baden-württembergische Apothekerverband das niederländische Unternehmen DocMorris verklagt hatte. Grund für die Schließung ist, dass der Betrieb des Automaten kein Versandhandel sei, sondern eher eine Art Einzelhandel. Laut dem Apothekenverband handle es sich dabei um einen Wettbewerbsverstoß. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Wie funktioniert DocMorris?
Das niederländische Unternehmen DocMorris verkauft nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in einem Lagerautomaten deponiert sind. Wenn jemand ein Medikament kaufen will, geben Mitarbeiter in den Niederlanden dieses per Knopfdrcuk frei. Beratung erfolgt per Videochat. Der DocMorris-Automat in Hüffenhardt war deutschlandweit der erste dieser Sorte.

Wie geht es jetzt weiter?
DocMorris argumentierte in dem Verfahren, dass der Apotheken-Automaten sehr wohl ein Versandhandel sei, da es ein Bestell- und Abgabeterminal mit Chatfunktion gebe und die Ware sofort geliefert werde. Weiterhin verwies das Unternehmen darauf, dass beim Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits ein Verfahren läuft. In diesem soll die Thematik grundsätzlich geklärt werden.