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Morde in Lambrechter Seniorenheim

Aus Langeweile beklaut und umgebracht

Aus Langeweile und Machtgier sollen Altenpfleger in einem Lambrechter Seniorenheim zwei Bewohnerinnen ermordet - und es bei einer weiteren Frau versucht haben. Dafür hat die Frankenthaler Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen zwei Männer und eine Frau Anklage erhoben. Auf die Spur der drei mutmaßlichen Täter haben die Ermittler offenbar deren Handys gebracht.

Angeklagt sind eine 26jährige Frau, sowie zwei 24- und 48jährige Männer.  Die Taten sollen zwischen Juli 2015 und Ende August 2016 von dem Trio begangen worden sein. Zuerst sollen sie einer 85jährigen Bewohnerin Insulin gespritzt haben – als die Frau aber nicht starb, wurde sie mit einem Kissen erstickt. Mit Insulin und Morphium wurde dann offenbar eine 62jährige Heimbewohnerin ihr nächstes Mordopfer. Eine 89jährige kam später nur knapp mit dem Leben davon, als die drei Angeklagten auch ihr zuvor Insulin und Morphium verabreicht hatten.

Die Staatsanwaltschaft wirft den ehemaligen Altenpfleger deshalb heimtückischen Mord und Misshandlung Schutzbefohlener vor.  Und das alles nur, um Zitat: „Langeweile und um ihre Macht gegenüber den Bewohnern auszuüben“, so die Staatsanwaltschaft. Die Misshandlungen erfolgten laut Anklageschrift unter anderem durch das Bewerfen mit Gegenständen und die Verabreichung von Medikamenten, etwa Abführmitteln, ohne medizinischen Grund. Am Ende verrieten sie offenbar ihre Handys – die darauf gespeicherten Daten und Fotos, die offenbar die Misshandlungen der Senioren zeigen, konnten von den Ermittlern gesichert werden. Weiter sollen die drei Täter auch Geld und Wertgegenstände der Bewohner geklaut haben.

Seit Ende 2016 sitzen die Angeklagten in Untersuchungshaft – der 24Jährige hat den ersten Mord inzwischen gestanden. Für den Rest der Taten will aber keiner der Drei verantwortlich sein – laut Staatsanwaltschaft beschuldigen sich die Angeklagten aber gegenseitig. Ob die ehemaligen Altenpfleger noch für weitere Morde verantwortlich sind, wird noch ermittelt. Bei einer Verurteilung droht den Angeklagten bis zu 15 Jahre Haft.