Ende Februar war der Mann auf dem Bismarckplatz mit einem Mietwagen in eine Menschenmenge gerast. Ein 73-Jähriger wurde dabei getötet und drei weitere Menschen verletzt. Eine Frau konnte noch gerade so zur Seite springen und sich dadurch retten. Der Mann ist bereits seit Mai in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, dort soll er auch auf unbestimmte Zeit bleiben. Das Gericht hält den Mann für schuldunfähig. Er selbst hat am letzten Verhandlungstag ausgesagt und zugegeben, dass er unter Verfolgungswahn leide. Er fühlte sich bedroht. Vermutlich spontan lenkte er den Wagen mit etwa 20 km/h in die Menschenmenge. Sein eigentliches Ziel war das Polizeirevier Mitte. Auf dessen Weg war er auch als er mit dem Messer die Bergheimer Straße entlang rannte und von der Polizei gestoppt werden konnte. Auch drei Versuche der Polizei den Mann mit Pfefferspray niederzustrecken scheiterten. Aus Notwehr schoss ein Beamter dem Mann in den Bauch. Er gab an, dass er die Polizisten mit seinem etwa 30cm langen Messer aber nicht angreifen wollte. Einen terroristischen Hintergrund schließt das Gericht aus.
„Eine paranoide Schizophrenie hat das Handeln des Mannes bestimmt“, sagte der Richter. Der 35-Jährige sehe nicht ein, dass er krank sei. Er selbst würde lieber ins Gefängnis gehen als in eine Klinik. Bisher lehnte er Medikamente gegen seine Krankheit ab. Durch den Gerichtsbeschluss kann er aber nun zur Einnahme gezwungen werden. Für die Hinterbliebenen des Verstorbenen ist das Urteil nur ein kleiner Trost. Deren Anwalt, Silvio Käsler sagte Radio Regenbogen: „Das Ziel der Verhandlung ist erreicht, nämlich die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Für die Angerhörigen blieb immer die große Frage des „Warum?“ Jetzt haben sie erfahren, hier ist ein psychisch erkrankter Mensch, dessen Erkrankung für sein Handeln verantwortlich ist und das rückt für sie einiges zurecht und bereitet quasi den Boden für eine Art der Bewältigung.“ Dem Angeklagten bleibt nun eine Woche um Berufung einzulegen, sein Anwalt will diese nicht unterstützen.