Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Strafanzeige: Wenn aus Spaß böser Ernst wird

Diese Halloween-Scherze gehen zu weit

Polizei warnt: an Halloween ist NICHT alles erlaubt

Halloween - das Fest zum Gruseln. Ursprünglich war das ein keltisch-angelsächsisches Fest zum Winteranfang, seit Jahrzehnten ist es das Party-Highlight in den USA für Groß und Klein - legendär zum Beispiel Heidi Klums jährliche Promisause am 31. Oktober in spektakulären Kostümen. Und auch bei uns sind Halloween-Partys im Trend. Den Kindern dient der Abend vor Allerheiligen um nach dem amerikanischen Vorbild von Haus zu Haus in der Nachbarschaft zu ziehen und Süßes zu forndern; sonst gibts Saures...

Trick or Treat - Süßes sonst gibt's Saures

Und genau dieses Saure, also denen Streiche zu spielen, die keine Süßigkeiten gaben, das ufert oft aus. Und dann kann es ganz schnell Anzeigen geben. Auch in diesem Jahr warnt die Polizei: Eierwürfe an Hauswände, Farbschmierereien, Böller und andere Ruhestörungen gehen nicht als Streiche durch. Immer wieder gipfelt der Übermut der "kleinen Monster" in Sachbeschädigungen vielfältigster Art. Von Späßen kann hier keine Rede mehr sein. Solche Entgleisungen werden nach Anzeigenerstattung strafrechtlich geahndet.

Liebe Eltern, passt auf eure Geister und Hexen auf

Die Polizei appelliert daher an die Eltern der Kinder: Erklären Sie ihren Kleinen, dass der Spaß hier zu weit geht und klären Sie Ihre Kinder über mögliche rechtliche Folgen auf. Klar ist auch, dass weder eine Verkleidung noch das Alter vor Konsequenzen schützen. Bei Taten von Kindern unter 14 Jahren werden nämlich die Eltern voll haftbar gemacht. Wirkt auf eure Kinder ein, ein friedliches Halloween zu feiern, das euch und euren Nachbarn viel gruseligen Spaß bereitet und keiner am nächsten Tag einen Schaden zu beklagen hat.