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Nordische Weihnachtsbaum-Tradition jetzt auch in der Pfalz erlaubt

Knut in Frankenthal: nicht werfen sondern verbrennen

Wer es vorher anmeldet, kann seinen Christbaum nach Weihnachten verbrennen

In Nordeuropa ist es Tradition, bei uns sogar verboten. Es kann ja schließlich nicht jeder einfach nach Lust und Laune nach Weihnachten seinen Christbaum abfackeln. Aber Frankenthal in der Pfalz weiß: Knut-Feste erfreuen sich mittlerweile auch in unserer Region immer größerer Beliebtheit. Bei diesem, aus Nordeuropa übernommenen Brauchtum, werden die abgeschmückten Weihnachtsbäume, ähnlich wie bei den bekannten Winterverbrennungen oder Osterfeuer, feierlich den Flammen geopfert.

Strenge Gesetze - eigentlich...

Auch wenn grundsätzlich das Verbrennen pflanzlicher Abfälle nicht erlaubt ist, dürfen Weihnachtsbäume ausnahmsweise unter Beachtung folgender Sicherheitsbestimmungen als Brauchtumspflege verbrannt werden:

  • Beim Verbrennen der Bäume muss ein Sicherheitsabstand von 50 m zu Gebäuden jeder Art und zu öffentlichen Verkehrswegen sowie von 10 m zu gefährdeten Nachbarkulturen sowie zu angrenzender Rohr- und Riedbeständen und Feldrainen eingehalten werden
  • Die Bäume müssen beim Verbrennen trocken sein
  • Die Bäume müssen vollständig abgeschmückt sein
  • Das Feuer ist an der, dem Wind abgekehrten Seite, zu zünden - wird es stark windig, müsst ihr das Feuer löschen
  • Passt auf den Funkenflug und den entstehende Rauch auf, damit das Feuer nicht zu einer Verkehrsbehinderung wird oder sonst jemanden stört
  • Um Flora und Fauna zu schützen müsst ihr aufpassen, dass ihr keine Bodenfläche verbrennt
  • Feuer dürfen nur Volljährige machen und habt immer was zum Löschen griffbereit
  • Ist der Baum verbrannt, müsst ihr Glut und Asche entsprechend entsorgen
  • Ihr könnt also Knut feiern und euren Weihnachtsbaum verbrenne, das müsst ihr aber 10 Tage vorher beim Bereich Ordnung und Umwelt (Neumayerring 72, 67227 Frankenthal, E-Mail: [email protected]) anmelden.