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Staatsanwaltschaft Mannheim stellt Verfahren wegen Überschreitung von Grenzwerten ein

Verfahren gegen Düngemittelhersteller eingestellt

Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Mitarbeiter eines Düngemittelherstellers eingestellt, weil es nicht genug Beweise gab.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen des Verdachts der Boden- und Gewässerverunreinigung gegen den Angestellten der Firma ermittelt. Im Mannheimer Norden hatte man Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers festgestellt, deren Ursache im verwendeten Dünger vermutet wurde.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim teilte heute mit, dass die gemessenen Werte aus Boden und Grundwasser nicht zu einhundert Prozent auf den Dünger zurückzuführen waren. Auch der Tatverdacht, dass der Hersteller die Kunden, in diesem Fall die Mannheimer Landwirte, absichtlich getäuscht hatte, konnte nicht mit Beweisen unterstützt werden.