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Kreisforstamt ordnet Sperrung von Feuerstellen und Grillplätzen an

Rhein-Neckar-Kreis: Grillen im Wald verboten

Wegen der zu hohen Waldbrandgefahr werden ab sofort alle Grillplätze und gekennzeichneten Feuerstellen in Waldgebieten gesperrt.

Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises warnt eindringlich vor der zurzeit erhöhten Waldbrandgefahr. Es ist sehr ernst: Die Kombination von ungewöhnlich sommerlichen Temperaturen und anhaltender Trockenheit im Gebiet führt dazu, dass momentan schon weggeworfene Zigaretten oder herumliegende Glasscherben gefährlich werden können. Der Deutsche Wetterdienst meldet derzeit Gefährdungsstufe 4 auf der Skala von 1 bis 5. Solange eine Warnstufe 4 oder 5 vorliegt, werden deshalb jetzt  gekennzeichnete Feuerstellen und Grillplätze im Wald gesperrt. Nur im Ausnahmefall dürfen diese noch benutzt werden: dann bedarf es aber einer Genehmigung der Forstbehörde.

Das Kreisforstamt verweist auch auf folgende allgemeingültige Verhaltensweisen im Wald: von März bis Oktober ist das Rauche im Wald streng verboten, Feuer dürfen im Wald und bis zu 100 Meter vom Waldrand entfernt nur an ausgewiesenen Feuerstellen entfacht werden. Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen im Waldgebiet nicht weggeworfen werden und auch beim Parken von Autos ist Vorsicht geboten: Heiße Fahrzeugteile können genauso zu Bränden führen. Deshalb bitte nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen und nicht an Wegrändern oder ähnlichen parken. Das hilft im Ernstfall auch den Hilfskräften.