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Gericht weist Klage eines Witwers ab

Keine Weitergabe von befruchteten Eizellen

Befruchtete Eizellen einer inzwischen verstorbenen Frau einer anderen Frau einpflanzen - das hat der Freiburger Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe verboten.

Am Morgen hat er die Klage eines Witwers gegen die Freiburger Uniklinik abgewiesen. Die 15 befruchteten Eizellen waren eingefroren worden, weil die erste Frau des Klägers an Krebs erkrankt war, aber gehofft hatte, dass sie später doch noch schwanger werden könnte. Doch sie starb und der Mann hat zwei Jahre danach wieder geheiratet. Um ein Kind zu bekommen, wollte das Paar, dass die befruchteten Eizellen der ersten Frau nun der zweiten eingepflanzt werden sollten. Die Uniklinik weigerte sich aber, die Zellen herauszugeben und hat jetzt auch in zweiter Instanz recht bekommen. Die Begründung: Das deutsche Embryonenschutzgesetz schließt eine sogenannte "gespaltene Mutterschaft" aus.
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