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Stadt Freiburg gewinnt vor Gericht

Buchungsportale müssen Namen von privaten Vermietern herausgeben

Online-Buchungsportale müssen Auskunft über die Adressen von privaten Zimmer-oder Wohnungsvermietern geben. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden.

In Freiburg müssen die Gäste ja eine Bettensteuer bezahlen, wenn sie in einer Pension oder einem  Hotel übernachten. Das gilt aber auch, wenn sie bei Online-Portalen Zimmer oder Wohnungen von Privatvermietern buchen. Dazu braucht die Stadt aber deren Namen. Diese wollte ein Portal aber aus Datenschutzgründen nicht herausrücken und hatte geklagt. Diese Klage wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Freiburg abgewiesen.