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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren ein

Nach Schüssen auf Reha-Bewohner in Emmendingen: Polizist handelte aus Notwehr

Sie erinnern sich vielleicht- im Mai hat ein Polizist im südbadischen Emmendingen einen 61-jährigen Bewohner einer Reha-Einrichtung erschossen. Und zwar aus Notwehr. Das hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt.

Sie hat deswegen das Ermittlungsverfahren gegen zwei Beamte eingestellt. Die beiden waren gerufen worden, weil ein Mitarbeiter der Polizei mitteilte, dass er Probleme mit einem Patienten habe. Vor Ort wurden die beiden gerufenen Streifenpolizisten dann darauf hingewiesen, dass der Mann gerade in der Gemeinschaftsküche mit anderen Bewohnern sei und ein Messer bei sich habe.  Als die beiden Beamten die Gemeinschaftsküche betraten, zog einer von ihnen die Dienstwaffe, der andere nahm den Schlagstock zur Hand, so die Staatsanwaltschaft. Die anderen Bewohner seien sofort angewiesen worden, die Küche zu verlassen. Dann sei der Bewohner aufgefordert , das 32 cm lange Messer wegzulegen, was er aber nicht tat. Deshalb sei Pfefferspray zum Einsatz gekommen. Dann habe sich der Bewohner mit dem Messer auf einen der Beamten zubewegt. Um diesen Angriff abzuwehren, habe der Kollege dann drei Schüsse abgegeben. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen verstarb der Mann an einer der Schussverletzungen. Die Feststellungen beruhen auf den Aussagen von Bewohnern, den Angaben der beiden Polizeibeamten, den  rechtsmedizinischen sowie kriminaltechnischen Untersuchungen, der sichergestellten Projektile und einer angefertigten 3D-Darstellung zum Bewegungsablauf, so die Staatsanwaltschaft.