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Zeugen sagen aus

Mordprozess in Freiburg: War Hussein K. am Tatabend wirklich stark betrunken und berauscht?

Am Montag hatte Hussein K. vor dem Freiburger Landgericht den Mord an der Studentin Maria L. gestanden und behauptet, er sei betrunken und bekifft gewesen. Heute sind weitere Zeugen vernommen worden, und die widersprechen ihm deutlich.

Ausgesagt haben Mitarbeiter und Besucher einer Bar, in der der Flüchtling wenige Stunden vor der Tat war. Für sie sei Hussein K. nicht so betrunken gewesen sein, wie er selbst angegeben hatte. Wenn er betrunken gewesen wäre, hätte ich es gemerkt, sagte der Barkeeper. Seine Kollegen äußerten sich ähnlich. In der Bar habe der Mann, der alleine unterwegs war und sichtbar Kontakt gesucht habe, lediglich zwei kleine Bier getrunken. Harte
Spirituosen habe er nicht konsumiert. Dies bestätigten nahezu alle Zeugen, sagte Oberstaatsanwalt Eckart Berger. Ob er zur Tatzeit betrunken und bekifft war, könnte bei der Frage eine Rolle spielen, ob er vermindert schuldfähig ist.Bei seinem Geständnis am Montag hatte Hussein K. gesagt, er habe vor dem Besuch der Bar mit Freunden zwei Flaschen Wodka und später allein Bier undWein getrunken. Zudem habe er mehrere Joints geraucht.

Eine Besucherin der Bar sagte, Hussein K. habe sie und ihre Begleiterin in der Bar bedrängt. Er hat uns die ganze Zeit angestarrt und kam dann sehr nahe. Er war unglaublich aufdringlich und penetrant, sagte sie aus. Gesprochen habe er in deutscher Sprache mit ihr. Auf ihre Worte, er solle sie in Ruhe lassen, habe er nicht reagiert. In dem Prozess sollen weitere Zeugen sowie zehn Sachverständige gehört werden - unter anderem zur Frage, wie alt der vor der
Jugendkammer stehende Mann tatsächlich ist. Er selbst hatte behauptet, zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen zu sein. Zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche gab er jedoch zu, gelogen zu haben und älter zu sein.
Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Zwei Gutachten sollen dies im Laufe des Prozesses untermauern. Sie werden dem Plan zufolge im Oktober erörtert. Davon ist laut Gericht abhängig, ob für Hussein K. Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt. Dies kann große Folgen für das Strafmaß haben, das ihn erwartet. Ein Urteil könnte im Dezember fallen.Hussein K. hatte zugegeben, die 19-jährige Maria L. gewürgt, vergewaltigt und in die Dreisam gelegt zu haben. Hier ertrank sie im knietiefen Wasser.