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Zellengenosse hielt ihn für gefährlich und psychisch angeschlagen

Freiburg: Zeugen sagen im Mordprozess gegen Hussein K aus

Im Prozess um den Sexualmord an einer Studentin in Freiburg werden auch die Pflegeeltern des angeklagten Flüchtlings gehört. Im Prozess um den Sexualmord an einer Studentin in Freiburg werden
auch die Pflegeeltern des angeklagten Flüchtlings gehört.

Im Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. vor dem Landgericht Freiburg ist die Aussage der Pflegeeltern des Angeklagten verschoben worden. Sie werde zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, sagte die Vorsitzende Richterin. Ein Termin hierfür stehe noch nicht fest. Das Befragen von zwei Zeugen heute hatte länger gedauert, als gedacht. Dies habe den Zeitplan des Prozesses durcheinander gebracht. Bei den Pflegeeltern lebte der junge Mann, der im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland kam und als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling galt. Er hat zugegeben, im vergangenen Oktober eine 19 Jahre alte Studentin überfallen, gewürgt, vergewaltigt und im Fluss Dreisam zurückgelassen zu haben. Dort ertrank sie. Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Fortgesetzt wird der Prozess am 10. Oktober. Ein Urteil könnte im Dezember gesprochen werden.

Am Donnerstag hörte das Gericht einen früheren Bekannten sowie einen ehemaligen Mithäftling. Sie berichteten von einer Alkohol- und Drogensucht des Angeklagten. Sein Zellengenosse berichtete, Hussein habe sich abfällig über Frauen geäußert und sich zu Gewalttaten bekannt. So habe er erzählt, im Iran ein zwölfjähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Dieser Fall landete damals aber nicht bei der Polizei. Außerdem habe er Angst vor dem Angeklagten gehabt. Er habe immer mit dem Kopf und der Faust gegen die Wand geschlagen und sei von ihm aufgefordert worden, ihm die Pulsadern aufzuschlitzen. Nach vier Tagen habe er sich verlegen lassen, das er ihn für gefährlich gehalten habe.  

Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Wenig später tauchte er unter und in Deutschland wieder auf. Von seiner kriminellen Vorgeschichte wussten die deutschen Behörden nichts, weil sie von Griechenland nicht informiert wurden.

Im Prozess sollen weitere Zeugen und zehn Sachverständige gehört werden - unter anderem zur Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann tatsächlich ist. Er selbst hatte behauptet, zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen zu sein. Zum Prozessauftakt Anfang September gab er jedoch zu, gelogen zu haben und älter zu sein. Die beiden Zeugen bestätigten dies.

Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Zwei Gutachten sollen dies untermauern. Sie werden dem Plan zufolge im November erörtert. Davon ist laut Gericht abhängig, ob für Hussein K. Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt. Dies kann große Folgen für das Strafmaß haben, das ihn erwartet.