Kreis Lörrach: Bäume müssen weiterhin auf den asiatischen Laubolzbockkäfer untersucht werden
Im Kreis Lörrach müssen Mieter, Gartenpächter, Hausverwalter und Landschaftsgärtner weiterhin Laubbäume auf den asiatischen Laubholzbockkäfer untersuchen.
Im Kreis Lörrach müssen Mieter, Gartenpächter, Hausverwalter und Landschaftsgärtner weiterhin Laubbäume auf den asiatischen Laubholzbockkäfer untersuchen.
Sofern keine neuen Funde des Schädlings gemeldet werden, bleibt jeder Besitzer von Laubbäumen in der Überwachungszone Grenzach vorerst bis zum 30. Juni 2019 verpflichtet, sein Laubholz auf einen Befall zu überprüfen. Auch lagerndes Laubholz, wie gefällte Bäume, grobes Schnittholz oder Brennholz, muss von den Besitzern kontrolliert werden. Dabei ist vor allem auf lebende Käfer, große Bohrlöcher mit einem Durchmesser von mehr als einem Zentimeter im Stammholz und auf kleinere, ovale Löcher im Bereich von Astgabeln zu achten. Das Augenmerk sollte aber auch auf grobes Bohrmehl unterhalb der Löcher und beim bearbeiteten Holz auf fingerdicke Bohrgänge mit grobem Bohrmehl und auf das Vorhandensein von großen beinlosen Larven gerichtet werden.
Bei Verdacht auf einen Befall mit dem Laubholzbockkäfer außerhalb des Waldes bittet das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz, den Fund sofort mitzuteilen (Telefon: 07621 410-4402 / 4403, E-Mail: http://[email protected] Funde im Wald werden gemeldet an die Forstzentrale Schopfheim (Telefon: 07621/410 4300, E-Mail: http://[email protected]