Von Juli 2011 bis August 2016 sollen sie 65 ausländische Arbeitnehmer beschäftigt haben, die eigentlich zur Aufnahme einer Arbeit in Deutschland einen Aufenthaltstitel benötigt hätten. Um einen Aufenthaltstitel zu erlangen wurden der Agentur für Arbeit Arbeitsverträge vorgelegt, deren Inhalte mit den tatsächlichen Arbeitsbedingungen nicht übereinstimmten. Die Beschäftigten erhielten tatsächlich einen wesentlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegendes Gehalt bei deutlich längeren Arbeitszeiten. Zur Sozialversicherung angemeldet wurden noch geringere Löhne. Auch waren Kost und Logis, die den Beschäftigten unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden waren, nicht in die gemeldeten Lohnzahlungen einbezogen und somit nicht als Teil des tatsächlichen Lohnes bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt worden.