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Anwohner vor Freiburger Landgericht gescheitert

Glocke in Maleck darf weiterläuten

Große Freude bei vielen Bewohnern im Emmendinger Ortsteil Maleck - die Dorfglocke darf weiterläuten.

Das Freiburger Landgericht hat die Klage von Anwohnern abgewiesen. Da die Glocke nur zweimal täglich für zwei Minuten läute, sei das keine große Beeinträchtigung, so die Begründung. Geklagt hatte eine Familie, die 18 Meter entfernt von der Glocke wohnt. Sie hatte angeboten 8.000 Euro zu zahlen, damit die Glocke an einem anderen Ort aufgestellt werden kann. Das hatte der Ortschaftsrat aber abgelehnt.