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Zoll und Steuerfahndung ermitteln über fünf Millionen Euro Schaden

Zweijährige Haftstrafe für Gastronom aus dem Schwarzwald

Kein Kavaliersdelikt - mit 46 Fällen von Steuerhinterziehung sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 230 Fällen hat sich ein Inhaber eines Gastronimiebetriebs aus dem Landkreis Schwarzwald-Baar strafbar gemacht. Dafür wurde er jetzt vom Amtsgericht in Konstanz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Der Fall kam durch den Hinweis der Steuerfahndung ans Tageslicht. Daraufhin ermittelte sie gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Singen. Über mehrere Jahre hinweg hat der Geschäftsinhaber insgesamt 59 Arbeitnehmer nicht oder zumindest nicht ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialkassen angemeldet. Durch dieses Vorgehen sparte er Sozialversicherungsbeiträge und Steuern in erheblichem Umfang. Hohe Lohnbeträge wurden zu diesem Zweck schwarz an die Arbeitnehmer ausbezahlt. Die Mittel für diese Schwarzlohnzahlungen stammten aus nicht versteuerten Betriebseinnahmen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, die Freiheitstrafe wurde zur Bewährung auf vier Jahre ausgesetzt.