Zweijährige Haftstrafe für Gastronom aus dem Schwarzwald
Kein Kavaliersdelikt - mit 46 Fällen von Steuerhinterziehung sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 230 Fällen hat sich ein Inhaber eines Gastronimiebetriebs aus dem Landkreis Schwarzwald-Baar strafbar gemacht. Dafür wurde er jetzt vom Amtsgericht in Konstanz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.