Landwirt muss zahlen
Nach Tod von Erntehelfer - Strafverfahren eingestellt
Im Sommer 2014 war ein rumänischer Erntehelfer im südlichen Breisgau nach der Heuernte gestorben.
Im Sommer 2014 war ein rumänischer Erntehelfer im südlichen Breisgau nach der Heuernte gestorben.
Angeblich soll er dazu gezwungen worden sein, bei brütender Hitze schwere Heuballen aufzustapeln, obwohl er nichts mehr zu trinken hatte. Das konnte das Amtsgericht Freiburg aber so nicht feststellen und hat deshalb das Strafverfahren gegen den Arbeitergeber eingestellt. Die Beweisaufnahme habe kein klares Bild der Ereignisse erbracht. Das Verfahren werde daher nicht fortgeführt. Der Landwirt, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, muss aber 8000 Euro bezahlen. 6000 Euro davon erhält die Witwe des Erntehelfers, der Rest gehe zur Begleichung der Gerichtskosten an die Staatskasse.