Amtsgericht Staufen verurteilt zwei Gaststättenbetreiberinnen
Wegen Schwarzarbeit sind zwei Gaststättenbetreiberinnen vom Amtsgericht Staufen zu hohen Geldstrafen verurteilt worden.
Wegen Schwarzarbeit sind zwei Gaststättenbetreiberinnen vom Amtsgericht Staufen zu hohen Geldstrafen verurteilt worden.
Die beiden Frauen sollen Januar 2008 bis März 2014 mindestens 40 Servicekräften offiziell geringere Löhne ausbezahlt hatten, als dies dem tatsächlichen Arbeitsumfang entsprochen hätte. Der über den gemeldeten Lohnzahlungen liegende Anteil der Gehälter wurde "schwarz"und in bar direkt an die Mitarbeiter ausbezahlt. Dadurch wurden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt rund 165 000 Euro hinterzogen. Ans Licht kam der Betrug durch die Aussage eines ehemaligen Angestellten. Bei Durchsuchungsmaßnahmen fanden die Zollbeamten dann auch belastende Unterlagen. Das Amtsgericht Staufen verhängte hohe Geldstrafen gegen die beiden Gastronominnen in Höhe von 200 Tagessätzen sowie von 110 Tagessätzen. Außerdem müssen sie die hinterzogenen Beiträge den Sozialversicherungsträgern zurückzuzahlen.