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Er hatte die Sozialversicherung um 41 000 Euro betrogen

Breisgau: Gastro-Geschäftsführer wird verurteilt

Im südlichen Breisgau hat ein Geschäftsführer eines Gastrobetriebes Sozialversicherungsbeträge in Höhe von rund 41 000 Euro unterschlagen.

Deswegen wurde er vom Amtsgericht Breisach zu einer Geldstrafe in Höhe von 9100 Euro verurteilt. Über einen Zeitraum von fast zwei Jahren hatte der Mann mindestens 13 Angestellte offiziell nur als Minijobber beschäftigt, tatsächlich hatten sie aber erheblich mehr Arbeitsstunden geleistet. Neben den offiziellen Lohnzahlungen wurden bedeutende Summen an Schwarzlöhnen in bar ausbezahlt. Durch eine Zeugenaussage eines ehemaligen Angestellten des Betriebs waren die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach dem Betrug auf die Spur gekommen. Er selbst habe an sechs Tagen pro Woche täglich 12 und mehr Stunden gearbeitet. Richterlich angeordnete Durchsuchungsmaßnahmen führten zur Beschlagnahme umfangreichen Beweismaterials. Das Gericht sah die Vorwürfe nach deren Auswertung als erwiesen an. Zur Geldstrafe sind natürlich auch die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen.