Keine Anklage gegen Polizisten wegen tödlichen Schüssen
Dieser Fall hatte wochenlang für heftige Diskussionen gesorgt - im Mai letzten Jahres hatte ein Polizist in Emmendingen einen psychisch kranken Mann erschossen.
Dieser Fall hatte wochenlang für heftige Diskussionen gesorgt - im Mai letzten Jahres hatte ein Polizist in Emmendingen einen psychisch kranken Mann erschossen.
Jetzt hat das Oberlandesgericht Karlsruhe bekräftigt, dass es kein Strafverfahren geben wird. Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte eingestellt. Dagegen hatte der Bruder des Getöteten einen Klageerzwingungsantrag gestellt. Die Polizisten waren in eine Reha-Einrichtung gerufen worden. Ein Beamter schoss auf den 61-jährigen, weil er sich mit einem Messer auf seinen Kolllegen zubewegte. Die Staatsanwaltschaft sah das als einzig erfolgversprechendes Mittel an, um einen lebensbedrohlichen Angriff abzuwehren. Der Leiter der Reha hatte dagegen bezweifelt, dass die Schüsse gerechtfertigt waren.