Keine Ratenzahlung für Freiburger Seniorin
Kann man zu alt für eine Ratenzahlung sein? Offenbar ja - eine 84-jährige Freiburgerin darf ihre Schmuckstücke, die sie beim Teleshopping bestellt hatte, nicht in Raten abbezahlen.
Kann man zu alt für eine Ratenzahlung sein? Offenbar ja - eine 84-jährige Freiburgerin darf ihre Schmuckstücke, die sie beim Teleshopping bestellt hatte, nicht in Raten abbezahlen.
Das hat jetzt das Amtsgericht München entschieden. Die Frau hatte geklagt, weil die Betreiberin ihr nur die Bezahlung per Rechnung, Bankeinzug, Nachnahme oder Kreditkarte angeboten hatte, da sie die intern festgelegte Altersgrenze für die Kreditvergabe überschritten habe. Die 84-jährige verlangte wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ein Schmezensgeld von 3.000 Euro. Diese Forderung wies das Gericht zurück. Er sei nun einmal so, dass mit gesteigertem Alter auch das Risiko des Ablebens ansteige, sagte der Richter. Betagten Kunden Ratenzahlungen zu verwehren sei demnach ein Fall von zulässiger Altersdiskriminierung.
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