"Ich bitte um Verzeihung, um Vergebung", sagte er unter Tränen. Der Deutsche mit algerischen Wurzeln wollte laut Anklage die Trennung seiner Ex-Partnerin nicht akzeptieren. Er soll seiner Ex-Freundin und dem gemeinsamen Sohn am 28. Juli 2017 vor der Tiefgarage am Haus der Frau aufgelauert haben. Als die Frau aus der Garage gefahren sei, habe er ihren Wagen gerammt, zwei Autoscheiben eingeschlagen und mehrfach mit einem
langen Küchenmesser auf Frau und Kind eingestochen. "Der Junge musste mit ansehen, wie der Angeklagte auf seine Mutter einstach. Dabei rief er: Papa, nein!", sagte Oberstaatsanwalt Tomas Orschitt. Demnach erlitt die 39-Jährige durch die Messerstiche mehr als 15 Verletzungen, der Sohn zwei. Beide starben kurze Zeit später in einem Krankenhaus.
Der Tat ging laut Staatsanwaltschaft ein Trennungsstreit voraus. "Der Angeklagte hat die Frau von Freunden isoliert und als sein Eigentum betrachtet. Das Motiv war Rache", sagte Orschitt. Die 39-Jährige habe sich im Frühjahr 2017 von dem Angeklagten getrennt, im Mai sei auch ein Annäherungsverbot ausgesprochen worden.
Als sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußert, bricht seine Stimme immer wieder. Dann vergräbt der Mann Glatze und Gesicht in seinen Händen, ringt um Fassung. An die Tat kann er sich demnach nur
teilweise erinnern. Der eigentliche Plan sei gewesen, den Sohn nach Algerien zu entführen, sagte der 53-Jährige. Der Angeklagte hat einen deutschen Pass, stammt aber aus Algerien. Das Messer habe er nur mitgenommen, um Druck aufbauen zu können. Mit Widerstand habe er nicht gerechnet.
Doch im Auto sei es zu einem Kampf gekommen, die Frau habe nach seinem Kopf getreten. "Dann habe ich gestochen und immer weiter gestochen. Ich weiß nicht ob 10, 20 oder 50 Mal", sagte der
Mann. Warum er das getan habe, wisse er nicht. Die Tötung seines Sohnes streitet er jedoch ab: "Ich erinnere mich nicht, dass ich meinen Sohn gestochen habe."
Für den Prozess vor dem Landgericht Freiburg sind bis Ende April sieben weitere Termine anberaumt. Die Schwurgerichtskammer will 22 Zeugen hören, darunter neun Polizisten, zwei Rechtsmediziner und einen psychiatrischen Sachverständigen. Am Ende der Beweisaufnahme soll es ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit geben.