Dies hat juristische Nachspiele- wie heute vor dem Freiburger Verwaltungsgericht. Hintergrund ist die vorangegangene Razzia bei mehreren Verantwortlichen der Plattform und bei einem Teilzeitangestellten der Verfassten Studierendenschaft. Dabei wurden unter anderem eine Festplatte und ein USB-Stick beschlagnahmt, wogegen sich die Betroffenen wehrten. Eine Auswertung wollten sie durch eine Klage verhindern. Damit sind sie aber gescheitert. Das Landeskriminalamt darf die Dateien entschlüsseln, öffnen und sichten, urteilte das Verwaltungsgericht. Hinsichtlich des USB-Sticks erledigte sich das Verfahren, nachdem das Land Baden-Württemberg mitgeteilt hatte, die darauf gespeicherten Daten seien für das Vereinsverbotsverfahren nicht erheblich, so dass davon gefertigte Kopien gelöscht würden.