Basler Staatsanwaltschaft warnt vor "Cold Call-Betrügern"
Die Basler Staatsanwaltschaft warnt die Bürger vor sogenannten "Cold Call-Betrügern". Dabei werden die Opfer mit angeblichen Finanzanlagen geködert und finanziell stark geschädigt.
Die Basler Staatsanwaltschaft warnt die Bürger vor sogenannten "Cold Call-Betrügern". Dabei werden die Opfer mit angeblichen Finanzanlagen geködert und finanziell stark geschädigt.
In den vergangenen Monaten wurden erneut mehrere Betrugsfälle in Zusammenhang mit sogenannten „Cold Calls“ (Kaltakquise) gemeldet. Die erste Kontaktaufnahme der Täterschaft erfolgt meistens unaufgefordert per Telefon. Die zumeist Deutsch oder Englisch sprechenden Betrüger geben sich als Finanzmakler aus und operieren mit falschen Rufnummern aus dem Ausland. Sie versprechen den Opfern hohe Renditen aus Finanzanlagen und verleiten sie zu Kreditkartenzahlungen oder Geldüberweisungen auf ausländische Bankkonten – oftmals in Osteuropa oder Asien. Die Betrüger lassen den Opfern daraufhin gefälschte Anlage- und Renditebestätigungen per E-Mail zukommen und pflegen weiterhin den Kontakt via Telefon, Skype oder E-Mail.
Teilweise richten die professionell agierenden Betrüger aufwändige Internet-Handelsplattformen ein, auf welchen sich die Opfer einloggen und auf ihren „Konten“ ihre vermeintlichen Finanzanlagen und Gewinne überwachen können. Nachdem die Opfer zu Beginn noch kleinere Beträge einzahlen und aufgrund der vermeintlichen Renditebestätigungen Vertrauen schöpfen, sind diese in der Folge bereit, grössere Beträge zu investieren. In einzelnen Fällen wurden den Opfern anfänglich gar geringe „Renditen“ ausbezahlt. Die Betrüger drängen die Opfer regelmässig zu weiteren Zahlungen mit der Begründung, dass unerwartete Probleme aufgetaucht seien, welche mit Nachzahlungen ausgeräumt werden müssten, da das bereits einbezahlte Geld ansonsten verloren sei.
Die Deliktssumme der im Kanton Basel-Landschaft bekannten Fälle beläuft sich auf rund drei Millionen Franken, wobei in einem einzigen Fall rund eine Million Franken erbeutet wurde. Opfer dieser Betrugsmasche werden sowohl Privatpersonen als auch in Finanzangelegenheiten erfahrene Geschäftspersonen.
Die strafrechtliche Verfolgung der Täter gestaltet sich sehr schwierig, da sich diese meist hinter mehreren ausländischen Scheingesellschaften und falschen Identitäten verstecken und auch über den Rechtshilfeweg kaum ermittelt werden können. Das ertrogene Geld ist in der Regel nicht mehr auffindbar und endgültig verloren. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Anleger ein gesundes Mass an Misstrauen an den Tag legen und die Warnzeichen erkennen. Dies kann die Wahrscheinlichkeit verringern, Opfer solcher betrügerischer Anbieter zu werden.
Typische Betrugsmerkmale
Die in der jüngeren Vergangenheit festgestellten Betrugsfälle wiesen die folgenden Gemeinsamkeiten auf:
Bei zweifelhaften Angeboten empfiehlt die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, vor einer Überweisung die eigene Hausbank zu konsultieren und deren Warnhinweise ernst zu nehmen.