27-jähriger weigert sich einer Kundin die Türe zu öffnen
Freiburger Schlüsseldienstbetreiber steht heute vor Gericht
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Hexenschuss in ihrer Wohnung, können sich nicht bewegen und die Türe nicht mehr öffnen. I
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Hexenschuss in ihrer Wohnung, können sich nicht bewegen und die Türe nicht mehr öffnen. I
In Freiburg ist das einer Frau passiert, die deswegen dann den Schlüsseldienst gerufen hat, damit der Notarzt in die Wohnung kommen kann. Doch als der 27-jährige Betreiber des bestellten Schlüsseldienstes ankam, weigerte sich dieser, die Tür ohne einen schriftlichen Antrag zu öffnen. Erst als die Frau ihn darauf hinwies, dass es sich um einen medizinischen Notfall handle, öffnete er die Tür. Danach hatten die beiden dann Streit über die Vergütung, außerdem ging er den Fahrer des Notarztes verbal an. Heute steht der 27-jährige wegen Beleidigung vor dem Freiburger Amtsgericht.