Oberlandesgericht fällt Urteil
Die Dorfglocke in Emmendingen-Maleck darf weiterläuten
Die Dorfglocke in Emmendingen-Maleck in Südbaden darf weiterläuten wie bisher.
Die Dorfglocke in Emmendingen-Maleck in Südbaden darf weiterläuten wie bisher.
Sie kann zweimal am Tag 2 einhalb Minuten in ihrer Lautstärke bimmeln. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Eine Familie hatte geklagt, weil ihr die Dorfglocke, die 18 Meter weit von ihrem Haus steht zu laut war. Sie fühlt sich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. Die Richter hatten sich das Geläut auch vor Ort angehört. Die Glocke läute nur zweimal am Tag und überschreite nicht den zulässigen Spitzenpegel, so das Gericht. Es sei außerdem eine jahrzehntelange Tradition, die Glocke läuten zu lassen.