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Jugendamt soll alle Infos und Einschätzungen an Gerichte weitergeben

Fehler im Missbrauchsfall von Staufen zugegeben

Ein neunjähriger Junge wird über zwei Jahre von der eigenen Mutter und ihrem Lebensgefährten im Internet für Vergewaltigungen angeboten - der Missbrauchfall von Staufen hat uns alle entsetzt.

Im Abschlussbericht, der heute vorgestellt wurde, haben die Behörden Fehler und Versäumnisse zugegeben. Informationen seien nicht so früh wie möglich weitergegeben worden. Die Arbeitsgruppe aus Oberlandesgericht Karlsruhe, Amtsgericht Freiburg und Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat unter anderem empfohlen, dass das Jugendamt in Zukunft alle Einschätzungen und Infos an die zuständigen Gerichte weitergibt.

Nachdem der Fall bekannt wurde, waren den Behörden schwere Fehler vorgeworfen worden, Unter anderem hatten sie das Kontaktverbot des vorbestraften Lebensgefährten nicht überwacht. Außerdem wurde der Junge zwar vier Wochen aus der Familie genommen, dann aber wieder zurück geschickt, ohne dass vorher mit ihm gesprochen wurde und ohne dass er einen Rechtsbeistand hatte.

Symbolfoto: Shutter stock