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Gericht rät zu Vergleich

Prozess wegen Antibabypille in Waldshut-Tiengen

Seit Jahren gibt es juristischen Streit zwischen einer 34-jährigen Frau aus Bad Säckingen und dem Pharmakonzern Bayer.

Die 34-jährige macht die Antibabypille "Yasminelle" dafür verantortlich, dass sie eine beidseitige Lungenembolie und einen Herzstillstand erlitten hat. Deshalb fordert sie von Bayer 200.000 Euro Schadenersatz. Der Konzern hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Ein medizinischer Gutachter konnte heute vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen die Gründe für die gesundheitlichen Probleme nicht eindeutig klären. Das Gericht hat nun zu einem Vergleich geraten. Sonst drohe ein langjähriger Prozess mit hohen Risiken für beide Seiten.

Foto: Marc Kästner