Die Stadt Freiburg erlässt wegen der Corona-Pandemie ein Betretungsverbot für öffentliche Orte. Das Verbot soll vom 21. März bis 3. April gelten, wie die Stadt am
Abend mitteilt. Mit dieser einschneidenden Maßnahme wolle die Stadt die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen.
Anlass sei die dramatische Lage der angrenzenden Region Grand-Est, zu der auch das Elsass gehört. Freiburg und die Region lägen in einer besondersgefährdeten Region, auch die benachbarte Schweiz sei stark betroffen.
Das Betretungsverbot bedeutet nach Angaben der Stadt konkret, das öffentliche Orte nicht mehr betreten werden dürfen.
Das Haus oder die Wohnung soll nur noch für dringende Angelegenheiten verlassen werden.Wer sich im Freien aufhalten möchte, dürfe das nur allein, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt lebten.
Von allen anderen Personen sei ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Man dürfe aber weiterhin zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie Lebensmittel einkaufen. Die gegenwärtigen Beschränkungen würden vorerst für zwei Wochen gelten.
«Uns ist bewusst, dass diese schwerwiegende Entscheidung deutliche Einschränkungen auf das Leben der Freiburgerinnen und Freiburgerhaben wird», sagte Oberbürgermeister Martin Horn. «Aber nach dem heutigen Stand muss der Schutz der Bevölkerung vor allen anderen Erwägungen Vorrang haben.»
Vor knapp einer Woche haben die Stadt Freiburg und die benachbarten Landkreise die Durchführung aller Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden bis 20. April untersagt.
Doch immer wieder hätten sich Menschen nicht an diese Allgemeinverfügung gehalten und ihre Kontakte zu anderen nicht eingeschränkt.
Gerade bei den frühlingshaften Temperaturen verbrächten viele Bürger ihre Freizeit im Freien auf öffentlichen Plätzen, in Parks und Grünanlagen. Der empfohlene Abstand zwischen den Menschen werde dabei häufig nicht eingehalten.
Die Regelung stellt auch die Polizei vor eine große Aufgabe. Die Polizeipräsenz in der Stadt, aber auch in der Fläche werde nun sichtbar erhöht, so Polizeipräsident Franz Semling.
"Corona-Partys oder sonstige Zusammenkünfte gefährden die Gesundheit aller Mitbürgerinnen und Bürger. Wir appellieren an die Vernunft jedes Einzelnen und werden überall dort, wo mit dem Leben anderer Menschen gespielt wird, konsequent einschreiten." Bei der Durchsetzung der Verordnung werde man zudem eng mit dem Kommunalen Vollzugsdienst der Stadt zusammenarbeiten.
Polizeipräsident Franz Semling betonte auch, dass das Virus vor der Polizei nicht Halt mache: Soziale Kontakte zwischen Kolleginnen und Kollegen würden daher so weit wie möglich reduziert. Mit flexibilisierten Arbeitszeiten, mobilem Arbeiten und einem abgestimmten Schichtkonzept auf den Revieren werde der Ansteckungsgefahr auch organisatorisch entgegengetreten.
Um das Risiko weiter zu minimieren, sollen die Bürger zudem aktiv von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Polizei über die Internet-Wache
(http://www.polizei-bw.de/internetwache_formular) zu kontaktieren.
Hier können der Polizei Mitteilungen, Hinweise und Anzeigen zu Straftaten übermittelt werden, die kein sofortiges Einschreiten der Polizei erfordern. Zwingend notwendige Besuche bei den Polizeidienststellen sollen vorab telefonisch bei den jeweiligen Polizeirevieren / Polizeiposten angekündigt werden.
Die Polizei bittet ausdrücklich darum, allgemeine Fragen zur Verfügung der Stadt Freiburg und zum Thema Corona nicht an den Notruf der Polizei zu richten. Das Gesundheitsamt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald hat für alle Fragen zum Corona-Virus eine Telefon-Hotline eingerichtet: 0761 21 87 3003 (8-16 Uhr). Das Bürgertelefon der Stadt Freiburg ist erreichbar unter 115.