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Appell: Nur absolut notwendige Reisen antreten!

Bundespolizei beantwortet Fragen zum Grenzübertritt

Aufgrund der Grenzkontrollen ist die Ein- bzw. Ausreise von und nach Frankreich und die Schweiz nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Noch immer haben die Bürger viele Fragen hierzu.

Ich muss mein Pferd versorgen! Ich habe einen Arzttermin! Ich will meinen Partner besuchen! Ich muss mein Kind betreuen! Kann ich nach Deutschland reisen? – das ist nur ein Auszug der Fragen, mit denen sich besorgte Bürger an die Bundespolizei wenden. Antworten zu diesen und anderen häufig gestellten Fragen hat die Bundespolizei auf ihrer Homepage zusammengestellt:
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html
 
Außerdem wird drauf hingewiesen, dass entbehrliche Reisebewegungen zwingend zu unterlassen sind. Jeder Einzelne muss verantwortungsvoll mit der derzeitigen Lage umgehen, um die weitere Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus zu gewährleisten.

Antworten auf andere rechtliche Fragen zu Corona gibt Rechtsexperte Ingo Lenßen:
https://www.regenbogen.de/nachrichten/magazin/20200318/ingo-lenssen-erklaert-alles-was-jetzt-wichtig-ist