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Mann aus Nordrhein-Westfalen wollte sich mit Arbeitskollegen treffen

Freiburg: Eilantrag gegen das öffentliche Betretungsverbot wurde abgelehnt

Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen wollte das Betretungsverbot von öffentlichen Plätzen in Freiburg nicht akzeptieren und hatte einen Eilantrag gestellt.

Doch dieser wurde gestern vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Das Gericht hat den Antrag als unzulässig erklärt.

Der technische Prüfer wollte sich heute und morgen aus beruflichen Gründen in Freiburg aufhalten.

Seine Begründung für den Eilantrag: Durch die Allgemeinverfügung könne er seine Freizeit im öffentlichen Raum nicht mehr frei gestalten und sich zum Beispiel nicht mit Arbeitskollegen treffen.