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Für wen kommt was in Frage?

Südbaden: Arbeitsagenturen helfen in Sachen Kurzarbeit, Erntehelfer-Suche und Zusatzverdiensten

Viele Unternehmen und Betriebe, Beschäftigte, Arbeitslose und Arbeitsuchende durch Kurzarbeit quälen jetzt durch die Corona-Krise Existenzängste. Die Bundesregierung hat daher Sofortmaßnahmen und Hilfspakete beschlossen. Was für wen in Frage kommt- darüber klären auch die Arbeitsagenturen in Südbaden auf.

Was kann man zum Kurzarbeitergeld dazuverdienen?

Im Zusammenhang mit Kurzarbeit tritt in der Zeit vom 1. April 2020 bis 31. Oktober 2020 eine befristete Sonderregelung in Kraft: Wird nach Eintritt von Kurzarbeit eine geringfügige Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Bereich aufgenommen, wird das Entgelt daraus nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, die Nebentätigkeit ist versicherungsfrei.

Bei mehr als geringfügigen Beschäftigungen in systemrelevanten Bereichen bleibt das daraus erzielte Arbeitsentgelt anrechnungsfrei, wenn die Summe aus Restlohn aus der Hauptbeschäftigung (Ist-Entgelt), Kurzarbeitergeld und Entgelt aus der Nebenbeschäftigung den bisherigen Bruttolohn (Soll-Entgelt) nicht übersteigt.

Das heißt: Wer aus seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zuvor 1.700 Euro netto bezogen hat, kann bei Bezug von Kurzarbeitergeld plus dem Entgelt aus der Nebentätigkeit ebenfalls bis zu 1.700 Euro netto erzielen, ohne dass die Nebentätigkeit auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.
  
Zusatzverdienst ihn systemrelevanten Branchen

Zu den systemrelevanten Unternehmen gehören Branchen und Berufe, die in der Krise für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen unabdingbar sind.

Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist insbesondere auch, dass die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland gesichert ist. Das betrifft vor allem die Arbeitgeber im Lebensmitteleinzelhandel und in der Landwirtschaft.

Es muss sichergestellt werden, dass hier ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Durch die Erleichterung bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld soll ein Anreiz geschaffen werden, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in diesen lebenswichtigen Bereichen aufzunehmen.
 
Wer in dieser Ausnahmesituation einen Beitrag im Gesundheitswesen, im Lebensmitteleinzelhandel, bei Lieferdiensten oder anderen systemrelevanten Bereichen leisten möchte, kann sich an folgendes Postfach der Agentur für Arbeit Freiburg wenden: [email protected]

Helfer in der Landwirtschaft gesuchtt!

´Bürger, die in der Landwirtschaft bei den in den nächsten Wochen und Monaten anstehenden Pflanz- und Erntearbeiten unterstützen möchten, können sich auf der Plattform http://www.daslandhilft.de anmelden. Diese Plattform vermittelt den Kontakt zu Landwirtinnen und Landwirten, die ganz aktuell nach Erntehelfern suchen.
 
Arbeitgeber können Arbeitnehmer anderer Betriebe ausleihen

Unternehmen können aufgrund der aktuellen Corona-Krise eigene Arbeitnehmer anderen Unternehmen mit einem akuten Arbeitskräftemangel – etwa in der landwirtschaftlichen Erzeugung und Verarbeitung, der Lebensmittellogistik oder im Gesundheitswesen – ausnahmsweise auch ohne eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ausleihen.

Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
 
a)      Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben der Überlassung zugestimmt.
b)      Das Unternehmen beabsichtigt nicht, dauerhaft in der Arbeitnehmerüberlassung tätig zu sein.
c)      Die einzelne Überlassung erfolgt zeitlich begrenzt während der aktuellen Krisensituation.
 
Die Agentur für Arbeit steht Beschäftigten, Helferinnen und Helfern sowie Unternehmen und Betrieben zur Seite.
 
Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es online unter http://www.arbeitsagentur.de.