Die Vegetation ist vielerorts noch nicht grün, viel dürres Gras, Farn und Reisig liegt noch vom vergangenen Winter im Wald. Hinzu kommen die relativ hohen Temperaturen. Deshalb ist die Gefahr, dass im Wald ein Flächenbrand ausbrechen könnte, erhöht.
Neben dem Rauchverbot gilt, dass keine brennenden oder glimmenden Gegenstände weggeworfen werden sollen. Ein Feuer anzuzünden ist nur in offiziellen Grillstellen erlaubt, wobei der Aufenthalt im Wald und das Grillen im Wald aufgrund der geltenden Corona-Verordnung ohnehin eingeschränkt ist.
Das Forstamt bittet alle Grundstückseigentümer, auf das Verbrennen von Reisig im und am Wald zu verzichten. Sollte sich dies wegen der Bekämpfung von Borkenkäfern nicht vermeiden lassen, muss besonders umsichtig vorgegangen werden: So muss ein möglichst großer Abstand zum Wald eingehalten werden, das Feuer darf nicht unbeaufsichtigt sein und muss am Abend gelöscht werden.