(dpa) Richter Thomas Schulte-Kellinghaus hat wieder eine Niederlage einstecken müssen. Diesmal vor dem Bundesgerichtshof. Seit rund acht Jahren wehrt er sich gegen eine Ermahnung seiner früheren Vorgesetzten, Fälle rascher zu bearbeiten.
Der 65 Jahre alte Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe in Freiburg sieht seine richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt. Er werde nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sagte Schulte-Kellinghaus gestern nach dem Urteil.
Schon der Dienstgerichtshof für Richter am OLG Stuttgart hatte keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch die Ermahnung gesehen. Schulte-Kellinghaus hatte demnach über Jahre etwa 30 Prozent weniger Fälle als seine Kollegen abgeschlossen.
Der Bundesgerichtshof urteilte jetzt, ein Dienstvorgesetzter dürfe einen Richter zu einer ordnungsgemäßen und unverzögerten Erledigung der Amtsgeschäfte ermahnen.
Die richterliche Unabhängigkeit sei erst dann beeinträchtigt, wenn dem Richter ein Pensum abverlangt werde, das sich sachgerecht auch von anderen Richtern in vergleichbarer Position nicht bewältigen lasse, begründete der Senat seine Entscheidung.
Schulte-Kellinghaus fühlt sich aber unverstanden. Entscheidend sei, dass mit der Aufforderung, Fälle schneller zu erledigen, Druck auf ihn ausgeübt werde, seine Rechtsanwendung zu ändern, sagt der 65-jährige.
Er solle gezwungen werden, die Bindung an das Gesetz in seiner Arbeit zurückzustellen. Das ist seiner Meinung nach verfassungswidrig.
Er hält dem BGH auch vor, mit seiner ersten Entscheidung in diesem Fall im Jahr 2017 einen solche Verfassungsbruch für rechtens erklärt zu haben.